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Die Mietkaution von SwissCaution: einfach, praktisch und schnell!

Vereinfachtes Verfahren, personalisierter Service: Profitieren Sie von der SwissCaution-Mietkaution, um Geld für Ihr Unternehmen freizusetzen!

Die SwissCaution-Mietkaution ersetzt das Bankdepot und gibt Ihrem Vermieter gleich viel Sicherheit und Wert wie eine auf der Bank hinterlegte Garantie.

Junger Unternehmer überprüft seine Informationen zur Gewerbemietgarantie auf seinem Smartphone

Zeichnungsbedingungen

SwissCaution erstellt über eine Jahresprämie zugunsten des Vermieters oder einer Immobilienagentur ein Mietkautionszertifikat in Form einer Kautionsversicherung, die bei besserer Qualität und schnellerem Service einer Bankgarantie ebenbürtig ist.

  • Die Jahresprämie beläuft sich auf 5% der Mietkaution + Verwaltungsgebühren von CHF 50.- + CHF 100.- (nur im ersten Jahr) für die Ausstellung des Mietkautionszertifikats + 5% eidgenössische Stempelabgaben.
  • Unbegrenzter Mietkautionsbetrag.

Beantragen Sie jetzt ihre Mietkaution in 4 Schritten:

  1. Füllen Sie das Online-Formular gemäss Ihrem Mietvertrag oder Entwurf des Mietvertrags aus.
  2. Schicken Sie SwissCaution das ausgefüllte und von allen im Mietvertrag eingetragenen Mietern unterzeichnete Formular mit einer Kopie folgender Dokumente per E-Mail oder Post zu:
    • Geschäftsmietvertrag oder Entwurf des Mietvertrags mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr
    • Ausweispapier(e) und Aufenthaltsbewilligungen B, C aller Mieter
    • Finanzberichte der letzten 2 Geschäftsjahre, und bei einer neuen beruflichen Tätigkeit einen Businessplan mit Budget
    Weitere Unterlagen können je nach Art der Geschäftstätigkeit verlangt werden.
  3. Nach Eingang Ihres Antrags und aller verlangten Unterlagen wird Ihr Dossier von SwissCaution geprüft. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie eine Bestätigung mit Angabe der zu überweisenden Jahresprämie.
  4. Sobald die Bezahlung Ihrer ersten Jahresprämie eingegangen ist, stellt SwissCaution ein Mietkautionszertifikat zugunsten Ihres Vermieters mit Kopie an Sie aus.
Jungunternehmer arbeitet in seinen neuen Geschäftsräumen

Auflösung der Mietkaution

Sie können Ihre Mietkaution jederzeit auflösen. Nur Ihr Vermieter oder dessen Vertreter können die Mietkaution indessen freigeben.

Vorgehen:

Bitten Sie Ihren Vermieter oder dessen Vertreter (Immobilienagentur), SwissCaution das ordnungsgemäss unterzeichnete Original des Mietkautionszertifikats zurückzuschicken.

Sobald der Antrag auf Freigabe von Ihrem Vermieter eingetroffen ist, sind Sie von der Zahlung der Jahresprämie für das folgende Jahr befreit.