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Häufige Fragen

Immobilienagenturen und Vermietern

Nur der Vermieter oder sein Vertreter (Immobilienagentur) kann die Mietkaution auslösen, indem er SwissCaution das von beiden Parteien ordnungsgemäss unterschriebene Original des Mietkautionszertifikats zurückgibt. SwissCaution verpflichtet sich diesbezüglich gegenüber dem Vermieter zur Bezahlung aller im Rahmen des gesicherten Betrags berechtigten Schulden, die dem Mieter aus dem Mietvertrag entstehen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder loggen Sie sich auf dem Internetportal für Immobilienprofis unter pro.swisscaution.ch ein.

Nein, nur der Vermieter oder dessen Vertreter kann die Mietkaution freigeben. Zu diesem Zweck muss der Vermieter oder sein Vertreter SwissCaution das ordnungsgemäss unterschriebene Original-Mietkautionszertifikat zurückgeben.

Die Deckung der Mietkaution ist gesichert, selbst bei Konkurs oder Nichtbezahlung der vom Mieter geschuldeten Prämie.

Die SwissCaution Mietkaution ist eine einfache, schnelle und effiziente Methode. Die Mietkautionsanfragen werden so rasch wie möglich von unseren Diensten bearbeitet, sofern der Mieter SwissCaution seine Anfrage zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreicht und die Jahresprämie bezahlt. Das Mietkautionszertifikat wird dem Vermieter oder dessen Vertreter direkt per Post zugestellt; der Mieter erhält eine Kopie.

SwissCaution bietet die gleichen Vorteile wie eine Bank. SwissCaution ist eine Versicherungsgesellschaft, die dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und demzufolge der Kontrolle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) untersteht.