Ihre Vorteile
Die Vorläufige Bescheinigung für eine SwissCaution-Mietkaution erleichtert Ihnen das Leben. Dieses Dokument liefert Ihrem Vermieter den sofortigen Beweis, dass Sie bereits eine Zusage für eine SwissCaution-Mietkaution erhalten haben.
Gut zu wissen
- Die Vorläufige Bescheinigung von SwissCaution versichert Ihrem Vermieter die Ausstellung Ihrer zukünftigen SwissCaution-Mietkaution.
- Achtung: Die Vorläufige Bescheinigung ist kein Mietkautionszertifikat. Wenn Sie bereits im Besitz Ihres Mietvertrags oder eines Mietvertragsentwurfs sind, stellen Sie direkt Ihren Antrag auf eine Mietkaution.
- Der Antrag auf eine Bescheinigung kann nur online gestellt werden.
Bevor Sie Ihre Wohnung finden
Beantragen Sie während Ihrer Wohnungssuche Ihre Vorläufige Mietkautionsbescheinigung, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.
Nach der sofortigen Validierung Ihres Antrags wird Ihnen SwissCaution umgehend die Bescheinigung per E-Mail zusenden und so Ihrem Vermieter die Ausstellung Ihrer zukünftigen SwissCaution-Mietgarantie zusichern.
Nachdem Sie Ihre neue Wohnung gefunden haben
Ihren Mietvertrag oder dessen Entwurf erhalten? Super! Jetzt müssen Sie nur noch Ihre SwissCaution-Mietkaution beantragen. Dazu bitten wir Sie:
- Geben Sie die Nummer Ihrer Vorläufigen Bescheinigung in das untenstehende Antragsformular für eine Mietkaution ein;
- Kopie der erforderlichen Dokumente beifügen;
- Jahresprämie bezahlen
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, wird SwissCaution Ihr Mietkautionszertifikat direkt an Ihren Vermieter oder die Immobilienagentur senden, sowie eine Kopie an Sie selbst.
Kosten und Bedingungen
- Die Vorläufige Bescheinigung von SwissCaution ist gratis. Sie müssen nichts bezahlen, um dieses Dokument zu erhalten, das Ihrem Vermieter die Ausstellung Ihrer zukünftigen SwissCaution-Mietkaution garantiert, wenn Sie diese beantragen;
- Die Vorläufige Bescheinigung wird ausschliesslich für einen Privatmietvertrag ausgestellt. Sie ist kein Ersatz für ein Mietkautionszertifikat und hat auch nicht dessen Wert;
- Die Vorläufige Bescheinigung wird für einen maximalen Betrag einer Mietkaution von CHF 15'000 ausgestellt;
- Die Vorläufige Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig und unterliegt der Richtigkeit der Ihrer Angaben;
- Die Bescheinigung ist namentlich und nicht übertragbar;
- Die Bescheinigung wird ausschliesslich elektronisch (E-Mail) ausgestellt.