Wie berechnet man in der Schweiz die Anzahl Zimmer?
Die Anzahl Zimmer einer Wohnung ist ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche. In den meisten Kantonen werden die Zimmer gleich gezählt: Ein Zimmer ist ein abgeschlossener Raum, der zum Schlafen oder Wohnen genutzt werden kann, während Badezimmer, Toiletten, Waschküchen und Küchen in der Regel nicht als Zimmer gezählt werden.
In der Schweiz werden jedoch die Anzahl Zimmer von Kanton zu Kanton unterschiedlich gezählt. Daher ist es wichtig zu wissen, wie die Anzahl Zimmer in Ihrem Wohnkanton oder in dem Kanton, in dem Sie sich niederlassen wollen, berechnet werden.
Aber genauer gesagt: Was gilt als Zimmer oder halbes Zimmer?
Wir haben die kantonalen Unterschiede beim Berechnen der Anzahl Zimmer für Sie zusammengefasst.
Wie wird ein Zimmer genau definiert?
Im Allgemeinen zählen in einer Wohnung das Wohn-, Schlaf-, Arbeits- und Kinderzimmer als Haupträume. Die erforderliche Mindestfläche für diese Wohnräume wird in der Regel durch das Bundesgesetz abhängig von der Anzahl der Personen pro Haushalt festgelegt, es können aber auch kantonale Sonderbestimmungen bestehen.
Das Badezimmer, die Küche sowie die Waschküche werden hingegen nicht als Zimmer gezählt. Der Grund dafür ist, dass diese Räume nicht zum Verweilen genutzt werden und daher nicht als echte Zimmer gelten.
Was die erforderliche Mindestfläche betrifft, so wird diese ebenfalls durch das Bundesgesetz entsprechend der Anzahl der Personen pro Haushalt oder durch kantonale Gesetze bestimmt.
Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen für die Küche. Wenn es sich um eine offene Küche handelt, die mit dem Wohnzimmer verbunden ist, gilt diese als "bewohnbar" und kann als "halbes Zimmer" gezählt werden.
Was die Mindesthöhe eines Zimmers betrifft, so liegt diese in der Regel zwischen 1,80 und 2,20 Metern.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass ein Zimmer ohne Aussenfenster nicht als solches anerkannt werden kann, auch wenn es durch eine Glaswand von einem anderen Raum getrennt ist.
Was gilt als halbes Zimmer?
Diese Angabe kann verwendet werden, um Räume zu bezeichnen, die nicht einem zusätzlichen Raum in normaler Grösse entsprechen. Es kann gemäss dem Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) . nicht als Zimmer gezählt werden. Eine Küche, ein grosser möblierter Eingangsbereich oder Flur, ein winziges Wohnzimmer oder ein kleines Zimmer, die nicht den von den örtlichen Behörden festgelegten Mindeststandards entsprechen, gelten alle als halbe Zimmer.
Es gibt keine offizielle Definition für den Begriff "halbes Zimmer". Die Fläche und der Grundriss der Wohnung sind die wichtigsten Faktoren, um die tatsächliche Grösse zu bestimmen. Es besteht also die Möglichkeit, dass eine "2,5-Zimmer-Wohnung" in Wirklichkeit kleiner als eine "2-Zimmer-Wohnung" ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass laut dem WBS zusätzliche Räume wie Alkoven, Galerien, Erweiterungen der Küche oder des Essbereichs, ein Vorraum oder ein Flur mit Garderobe alle sehr wohl als halbe Zimmer gelten.
Kanton Genf: Eine Küche, ein Zimmer
Im Kanton Genf wird die Anzahl Zimmer fast wie in den anderen Schweizer Kantonen berechnet.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Die Küche wird als Zimmer betrachtet. In Genf umfasst eine 5-Zimmer-Wohnung eine Küche, ein Wohnzimmer und drei Schlafzimmer.
In Genf ist es das kantonale Gesetz über Bauten und verschiedene Anlagen (LCI), das festlegt, dass jeder zu Wohnzwecken genutzte Raum sowie jede Küche (ausser Laborküchen) grundsätzlich eine Fläche von 9 m2, mindestens aber 6 m2 und eine vertikale Öffnung nach aussen zur Belüftung und Beleuchtung aufweisen muss. Die Grösse dieser Öffnung muss in den Durchführungsverordnungen in Abhängigkeit von der zu beleuchtenden Fläche festgelegt werden. Ein Wohnraum, der keine direkte Öffnung nach aussen hat, kann daher nicht als bewohnbarer Raum angesehen werden, selbst wenn dieser mit einer Glaswand ausgestattet ist, die ihn mit einem anderen Raum verbindet.
Beispielsweise kann eine Einzimmerwohnung mit einer Glaswand zwischen dem Schlafzimmer und der Wohnküche von Rechts wegen nicht als Zweizimmerwohnung betrachtet werden, wenn sie nicht über eine direkte Öffnung nach aussen verfügt.
Kanton Waadt: Die Küche wird nicht mitgezählt
Der Kanton Waadt hat eine spezielle Regelung für die Raumgrösse, die eine Mindestkapazität von 20 m³ für jeden Raum vorschreibt, der zu Wohnzwecken oder für sitzende Tätigkeiten genutzt wird, und 15 m³ pro Bewohner für Schlafzimmer, die von mehr als einer Person bewohnt werden .
Die Küche wird in diesem Kanton nicht als Zimmer gezählt, und "halbe Zimmer" sind zusätzliche Räume, die grösser als ein Flur, aber kleiner als ein ganzes Zimmer sind.
Weitere Informationen finden Sie in der waadtländischen Durchführungsverordnung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RLATC), in dem die Begriffe der Wohnflächen im Kanton Waadt definiert sind.
Kantone Freiburg, Neuenburg und Wallis
Im Kanton Freiburg werden die Anzahl Zimmer ähnlich wie in den meisten Schweizer Kantonen berechnet. Die Bezeichnung "Attika" wird jedoch üblicherweise verwendet, um eine Wohnung im obersten Stockwerk eines Gebäudes zu beschreiben, die zusätzliche Wohnräume wie einen Dachboden oder eine Terrasse umfassen kann.
Eine weitere Besonderheit ist, dass in Neuenburg bei der Beschreibung einer Wohnung nur die Schlafzimmer und das Wohnzimmer als "Zimmer" gelten. Folglich besteht eine 3-Zimmer-Wohnung in der Regel aus zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einer Küche und einem Badezimmer.
Im Wallis gibt es keine für den ganzen Kanton geltende Regel. Dennoch gelten bei einer 4-Zimmer-Wohnung die Küche und das Badezimmer nicht als Zimmer.
Deutschsprachige Kantone: Bern und Zürich
In den deutschsprachigen Kantonen wie Bern und Zürich werden die Zimmer wiederum gleich wie in den anderen Kantonen des Landes gezählt. In Bern wird jedoch häufig der Begriff "Studio" verwendet, um eine Wohnung zu bezeichnen, die aus einem einzigen Raum besteht, der sowohl als Schlafzimmer als auch als Wohnzimmer dient.
Im Kanton Zürich hingegen werden Zimmer analog zum üblichen Schweizer Standard gezählt, es gibt jedoch einen bemerkenswerten Unterschied: Räume mit einer Fläche von weniger als 6 Quadratmetern gelten nicht als Zimmer. Selbst wenn also ein 5 Quadratmeter grosses Zimmer abgeschlossen ist und als Schlaf- oder Wohnbereich genutzt wird, wird es nicht als Raum gezählt.