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Locataire qui peint son mur

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FAQ – Meine Rechte als Mieter/in

Darf ich meine Wände neu streichen? Darf ich auf meinem Balkon grillen? Bin ich dazu berechtigt, meine Wohnung unterzuvermieten?

Es ist oft nicht ganz einfach zu wissen, was in einer Mietwohnung erlaubt ist und was nicht.

Aus diesem Grund haben wir für Sie eine FAQ-Liste zusammengestellt, um häufig gestellte Fragen von Mietern zu beantworten.

1. Darf ich Löcher in die Wand bohren?

Sie dürfen Löcher in Ihre Wände bohren, solange Sie diese vor der Wohnungsabgabe wieder korrekt abdecken.

Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht, die Löcher einfach nur zuzuspachteln. Sie müssen die Löcher auch abschleifen und neu streichen, damit diese nicht mehr sichtbar sind.

Plusieurs éléments décoratifs tels que des tableaux, étagères sont accrochés au mur

2. Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Im Allgemeinen ist die Untervermietung legal. Sie müssen jedoch zuerst die Zustimmung Ihres Vermieters einholen, indem Sie ihm die Bedingungen der Untervermietung vorlegen.

Sie können Ihre Wohnung jedoch nur für eine im Voraus bestimmte Zeitspanne untervermieten und müssen danach auch wieder in die Wohnung einziehen, gemäss ihrer Vereinbarung mit Ihrem Vermieter.

3. Habe ich das Recht, einen anderen Fussboden zu verlegen?

Wenn Ihnen Ihr Fussboden nicht gefällt, haben Sie das Recht, ihn zu ändern, sofern Ihr Vermieter zustimmt.

Dazu empfehlen wir Ihnen, sich für einen Vinyl- oder schwimmend verlegten Parkettboden zu entscheiden. Es handelt sich dabei um Materialien, die sich leicht entfernen lassen und keine Spuren hinterlassen.

Vergessen Sie nicht, dass Sie Ihre Wohnung am Ende des Mietvertrags in demselben Zustand abgeben müssen, in dem Sie sie übernommen haben.

Cuisine joliment décorée

4. Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt, auf Ihrem Balkon zu grillen. Sie können einen Elektro- oder Gasgrill, aber auch einen Holzkohlegrill verwenden.

Es ist jedoch vorgeschrieben, dass Ihre Nachbarn dadurch nicht belästigt werden dürfen. Vermeiden Sie daher eine zu starke Rauchentwicklung und achten Sie auf die Einhaltung der Ruhezeiten (21:00 bis 7:00 Uhr).

Un locataire fait un barbecue sur sa terrasse

5. Darf ich in meiner Wohnung rauchen?

Heutzutage gibt es kein Gesetz, das das Rauchen in einer Mietwohnung verbietet. Sie dürfen also sowohl in Ihren Aussenbereichen (z. B. Balkon oder Garten) als auch in Ihrer Wohnung rauchen.

Allerdings haften Sie für eventuelle Schäden, die durch das Nikotin verursacht werden (z. B. Spuren an Wänden und Decken).

Je nach Schaden hat Ihr Vermieter das Recht, von Ihnen die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten zu verlangen. Sie können ebenfalls davon ausgehen, dass Ihre Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch Zigarettenrauch verursacht werden.

6. Bin ich als Mieter berechtigt, eine Renovierung zu verlangen?

Heute gibt es kein Recht auf Renovierungsarbeiten für Mieter. Durch das Unterschreiben Ihres Mietvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, die Wohnung so zu übernehmen, wie sie ist.

Sie können also von Ihrem Vermieter keine Renovierungsarbeiten verlangen, wenn die Wohnung bewohnbar ist.

Sollte Ihr Backofen oder der Kühlschrank nicht richtig funktionieren, haben Sie das Recht, Reparaturen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn sich Ihre Tapete von der Wand löst oder Ihre Türklingel defekt ist.

7. Muss ich die Wohnung vor der Wohnungsabnahme neu streichen?

Wenn Ihre Wände in einem gutem Zustand sind, müssen Sie sie nicht neu streichen.

Sie können davon ausgehen, dass ein paar Flecken an Ihren Wänden als normale Abnutzung gelten (z. B. Spuren von Gemälden, kleine Kratzer). Wenn es sich um grössere Schäden handelt, müssen Sie selbst dafür aufkommen.

Un couple qui peint leur mur

8. Bin ich für die Instandhaltung der privaten und gemeinsamen Bereiche meiner Wohnung verantwortlich?

Die privaten Bereiche müssen vom Mieter instandgehalten werden. Daher sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Wohnung zu pflegen (z. B. Zimmer, Terrasse oder Balkon, Türeingang, Keller, usw.)

Die gemeinschaftlichen Bereiche (z. B. Aufzug, Müllraum, Parkplatz usw.) müssen hingegen vom Vermieter instandgehalten werden.

9. Für welche Schäden muss ich bei der Übergabe meiner Wohnung aufkommen?

Sie werden für alle Schäden aufkommen müssen, die als übermässiger Verschleiss gelten (z. B. Flecken auf dem Teppich, nicht abgedeckte Löcher in der Wand, tiefe Kratzer im Waschbecken oder Parkettboden usw.).

Für Schäden, die als normale Abnutzung angesehen werden, müssen Sie hingegen nicht aufkommen (z.B. zugespachtelte Löcher in der Wand, Markierungen von Bildern, normale Abnutzung des Teppichs).

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