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Couple en location assis par terre en train de boire un café

Umzug

4 min

Als Paar eine Wohnung mieten: Alles, was Sie wissen müssen

Sie sind ein Paar und möchten den Schritt wagen, zusammenzuziehen? Dann stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder ziehen Sie bei Ihrem Partner ein oder umgekehrt, oder Sie suchen gemeinsam eine Mietwohnung. Hier ist alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie zur Tat schreiten.

Einzug beim Partner

Sie möchten bei Ihrem Partner einziehen, aber in seinem Mietvertrag ist nur eine Person angegeben? Keine Sorge, diese Zahl ist nur ein Richtwert und der Vermieter kann Ihnen nicht verbieten, zu Ihrem Partner zu ziehen. Er kann auch nicht verlangen, dass Sie einen neuen Vertrag unterschreiben. Wenn jedoch der alte Mietvertrag in Kraft bleibt, gilt nur die Person, die ihn unterschrieben hat, als eingetragener Mieter. Daher kann nur Ihr Partner ihre Rechte geltend machen und ist allein für die Zahlung der Miete verantwortlich.

Wenn Sie jedoch verheiratet oder rechtlich gebunden sind (eingetragene Partnerschaft), haben Sie bestimmte Rechte als Mieter, auch wenn Sie nicht im Mietvertrag erscheinen.

Couple au milieu de cartons en train déménager

Als Paar zusammen einziehen – gemäss Wohngemeinschaftsmodell

Wenn Sie sich für eine Wohngemeinschaft entscheiden, sind beide Partner Mieter und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Auf dem Mietvertrag erscheinen sie daher als Vertragspartner. Für eine Kündigung ist deswegen die Zustimmung beider Mieter erforderlich.

Bei einer Trennung kann die Situation komplizierter werden. Beide Mieter sind nämlich solidarisch haftbar, was die Zahlung der Miete angeht. Wenn einer von ihnen die Wohnung behält, ohne dass der Mietvertrag geändert wird, kann derjenige, der ausgezogen ist, bei einem Mietverzug vom Vermieter zur Kasse gebeten werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Immobilienagentur einen Zusatzvertrag abzuschliessen, wenn einer der beiden Ex-Partner die Wohnung behalten möchte. Dazu müssen Sie natürlich die Zustimmung der Immobilienagentur einholen.

Couple en location en train de cuisiner ensemble

Der Konkubinatsvertrag

Ein unverheiratetes Paar kann sich auch für einen Konkubinatsvertrag entscheiden, der auch als „eingetragene Partnerschaft“ bezeichnet wird, um gemeinsam eine Wohnung zu mieten. Während dies beim Immobilienkauf üblich ist, können Sie es durchaus auch im Zusammenhang mit der Vermietung in Betracht ziehen. Im Vertrag wird festgelegt, wer von Ihnen beiden der Hauptmieter ist und wie Sie die Miete untereinander aufteilen. Schliesslich wird auch festgelegt, wer von Ihnen beiden den Mietvertrag im Falle einer Trennung behalten darf.

Das Gesetz schreibt für Konkubinatspartner bei einem Mietvertrag nichts Konkretes vor. Wir empfehlen Ihnen daher, die Regeln für Ihr Zusammenleben schriftlich festzuhalten, auch wenn dies eine eher unromantisch Handlung ist. Dies wird Ihnen im Falle eines Rechtsstreits oder einer Trennung von Nutzen sein.

Die Situation von verheirateten Paaren ist hingegen gesetzlich festgelegt.

Contrat concubinage

Der Hauptwohnsitz des verheirateten Paares

Wenn sich der Mietvertrag auf den Hauptwohnsitz des verheirateten Paares bezieht, kann er nicht ohne die Zustimmung beider Ehepartner gekündigt werden, auch wenn er nur von einem von ihnen unterzeichnet wurde.

Der Hauptwohnsitz ist eine Familienwohnung während der gesamten Dauer der Ehe, während des Scheidungsverfahrens und solange die Trennung nicht dauerhaft und endgültig ist.

Wenn Sie beide Vertragsnehmer des Mietvertrags sind, bleiben Sie gemeinsam Mieter und haften auch dann, wenn einer von Ihnen die Wohnung verlassen sollte.

Im Streitfall kann der Richter eingreifen und z. B. über die Zuweisung der Wohnung oder die Kündigung des Mietvertrags entscheiden.

Couple marié tenant un bouquet de fleurs

Wie stellt man als Paar ein Mietdossier zusammen?

Wenn man eine Wohnung mieten möchte, egal ob man allein, in einer Wohngemeinschaft oder als Paar lebt, muss man für den Vermieter oder die Immobilienagentur ein gutes Mietdossier zusammenstellen.

Unabhängig davon, in welchem Kanton sich Ihre Traumwohnung befindet, muss das Mietdossier dem Vermieter Auskunft über Sie und Ihre Zahlungsfähigkeit geben.

Das Mietdossier muss die Kontaktdaten, Berufe und Einkommen beider Partner sowie alle Belege dazu enthalten (Lohnausweis, Auszug aus dem Betreibungsregister, Kopien von Identitätsausweisen, Arbeitsvertrag usw.).

Sobald Sie die Wohnung erhalten haben, wird von Ihnen eine Mietkaution verlangt. Der Betrag entspricht maximal drei Monatsmieten und dient dazu, die Zahlung Ihrer Miete oder eines Schadens beim Auszug zu garantieren.

Es stehen Ihnen zwei Arten von Mietkautionen zur Verfügung: Sie können sich für ein Bankdepot entscheiden, auf dem Sie drei Monatsmieten für die gesamte Dauer des Mietvertrags blockieren. Wenn Sie hingegen die SwissCaution Mietkaution ohne Bankdepot abschliessen, blockieren Sie nicht unnötig ihr Geld und bezahlen lediglich eine Jahresprämie.

Dossier de location pour un couple posé sur table de bureau

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