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Wie erhalte ich meine Mietkaution am schnellsten?

Ihre Mietkaution erhalten Sie am schnellsten, wenn Sie sich online anmeldung und gleichzeitig alle erforderlichen Dokumente übermitteln:

  • Unterschriebener Mietvertrag oder dessen Entwurf (alle Seiten)
  • Kopie der Identitätskarte aller im Mietvertrag eingetragenen Mieter oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung B, B Flüchtling, C oder F. Wenn Sie eine andere Aufenthaltsbewilligung besitzen, ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-Schengen-Landes sind und Ihre Aufenthaltsbewilligung noch nicht erhalten haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

Die Ausstellung Ihres Mietkautionszertifikats kann erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente und der Zahlung Ihrer Jahresprämie erfolgen.

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