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Was passiert, wenn mein Vermieter die Kaution zurückweist?

Der Vermieter muss die Mietkaution ohne Bankdepot von Gesetzes wegen akzeptieren. Weist er sie zurück, kann SwissCaution auf Wunsch direkt mit ihm in Kontakt treten. Hält der Vermieter an seiner Ablehnung fest, muss er SwissCaution das Originalzertifikat mit Angabe des Grundes für die Ablehnung retournieren. In diesem Fall müssen Sie natürlich nichts bezahlen.

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