Was passiert bei einem Wechsel des Vermieters oder Eigentümers?
Ein Wechsel des Vermieters oder Eigentümers muss im Mietvertrag vermerkt werden, und es ist zwingend, uns darüber zu informieren.
Obwohl die Hausverwaltung oder der Eigentümer dafür verantwortlich ist, uns über Verkäufe/Übernahmen von Immobilien oder Änderungen des Mandats (Hausverwaltung) zu informieren, liegt es auch in der Verantwortung des Mieters, uns diese Änderungen schriftlich mitzuteilen (von der alten/neuen Hausverwaltung erhaltene Zusatzvereinbarung, Informationsschreiben oder andere offizielle Dokumente).
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