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Was muss ich bei einem Schaden unternehmen?

Wenn Ihr Vermieter Ansprüche gegen Sie richtet (Schäden oder Mietrückstände) und Sie diesbezüglich Ihre Zustimmung geben, bezahlt SwissCaution den von Ihrem Vermieter geforderten Betrag bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietkaution. Sie müssen dann den an Ihren Vermieter vorgeleisteten Betrag an SwissCaution zurückzahlen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu kontaktieren (Haftpflicht/Hausrat), da es sein kann, dass diese die Kosten in einigen Fällen übernimmt.

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