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Muss ich etwas unternehmen, wenn sich an meinem Mietvertrag etwas ändert?

Wenn eine Person aus der Wohnung auszieht, ein neuer Mieter einzieht oder die Miete geändert wird, muss ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt werden. Sie müssen uns diesen von allen Parteien unterzeichneten Zusatz sowie die Ausweispapiere der Personen, die die Wohnung bewohnen, zustellen.

Vergessen Sie bitte nicht, SwissCaution über diese Änderungen zu informieren!

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