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Kann ich meine Mietkaution beantragen, wenn meine Aufenthaltsbewilligung noch nicht ausgestellt wurde, ich aber einen Arbeitsvertrag habe?

  • Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Schengen-Landes besitzen und noch keine Aufenthaltsbewilligung haben, kann ein Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einem Beschäftigungsgrad von 100 % akzeptiert werden. Wir benötigen eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-Schengen-Landes besitzen und noch keine Aufenthaltsgenehmigung haben, kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigungsgrad von 100% akzeptiert werden. Dazu benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses.

Wir akzeptieren keine von Temporärbüros ausgestellten Arbeitsverträge.

Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, benötigen Sie einen Bürgen (Schweizer oder mit einer B-, C- oder F-Aufenthaltsbewilligung).

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