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Kann ich meine Mietkaution auf meine neue Wohnung übertragen?

Nein, es sei denn, Sie ziehen in das gleiche Gebäude um und es handelt sich um die gleiche Hausverwaltung/den gleichen Vermieter und dieser bestätigt:

  • dass es keine Forderungen in Bezug auf die vorherige Wohnung gibt
  • dass er SwissCaution ermächtigt, die Änderung des Versicherungsvertrags vorzunehmen. Ein neuer Mietvertrag wird verlangt.

Wenn Sie in ein anderes Gebäude umziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen und eine Übertragung der bestehenden Garantie ist nicht möglich. Für jede neue Wohnung muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.

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