Kann ich die eingezahlten Prämien bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückfordern?
Nein, unsere Funktionsweise unterscheidet sich von der eines Bankdepots.
Wir bieten einen Service an, bei dem Sie kein Bargeld auf einem Bankkonto blockieren müssen. Dieser Service ist kostenpflichtig (über die Jahresprämien) und es gibt keine Rückerstattung von Geldern, ausser im Fall der anteiligen Rückzahlung einer Jahresprämie mit einem noch nicht fälligen Saldo.
Bei einer Kündigung während des ersten Vertragsjahres wird die erste Prämie nicht anteilig zurückerstattet, ausser Sie schliessen eine neue SwissCaution-Mietkaution ab.
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