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Muss ich meine Prämienrechnung bezahlen, wenn ich bereits ausgezogen bin?

Solange Ihre Mietkaution nicht von Ihrem Vermieter freigegeben wurde (was gemäss Mietrecht bis zu 12 Monate dauern kann), sind Sie verpflichtet, Ihre Jahresprämie zu zahlen (gemäss unseren AVB ist diese im Voraus zahlbar). Es ist Ihre Aufgabe, bei Ihrem Vermieter die nötigen Schritte einzuleiten, damit er uns das ausgefüllte, datierte (angegebenes Enddatum des Mietvertrags) und unterschriebene Zertifikat zurückschickt, um die Mietkaution freizugeben und Ihren Vertrag zu schliessen.

Wir sind nicht in der Lage, anteilige Prämienrechnungen auszustellen.

Nach erfolgter Freigabe wird möglicherweise eine anteilige (oder vollständige) Rückerstattung der Jahresprämie erfolgen (AVB).

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