Kaution für Studenten und Lehrlinge
Sind Sie Student oder Lehrling ? Profitieren Sie von den äusserst vorteilhaften Bedingungen von SwissCaution!
Die Unterzeichnung eines Mietvertrags in der Schweiz ist im Allgemeinen mit der Verpflichtung verbunden, ein Mietdepot in der Höhe von maximal 3 Mieten zu überweisen. Der Abschluss einer Mietzinsgarantie bei SwissCaution bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Sie brauchen Ihr Geld nicht mehr für eine Mietzinsgarantie zu blockieren!
- Sie müssen kein Depot hinterlegen, sondern bloss eine Jahresprämie bezahlen!
- Sie können Ihre Ersparnisse für andere Vorhaben nutzen!
Spezialangebot EPFL/UNIL
SwissCaution ist eine exklusive Partnerschaft mit der EPFL und der UNIL eingegangen. Nutzen Sie unser Spezialangebot, wenn Sie an der einen oder anderen Universität studieren! Konsultieren Sie unsere Bedingungen auf der Website der EPFL http://logement.epfl.ch oder der UNIL http://unil.ch/logement und erstellen Sie Ihr Gesuch online!
Achtung : Das EPFL/UNIL Spezialangebot ist nur dann gültig, wenn sie sich über die Website der EPFL, der UNIL oder direkt bei SwissCaution in Bussigny registrieren.
Spezialangebot andere Schulen
Wenn Sie Student oder Lehrling an einer anderen Fakultät oder Berufsschule sind, offerieren wir Ihnen 10% Rabatt auf die Jahresprämie! Senden Sie uns eine Kopie Ihres Studentenausweises, Ihres Lehrlingsausweises oder eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte zusammen mit dem Garantiegesuch, um von diesem Rabatt zu profitieren. Sie brauchen nur die erste Pauschalprämie von CHF 231.- zu bezahlen. Ab dem 2. Jahr gewähren wir Ihnen 10% Rabatt auf die Jahresprämie! Gesuch online !
Was ist eine Mietzinsgarantie?
Eine Mietzinsgarantie entspricht dem Betrag in der Höhe von zwei bis drei Mieten, der als Sicherheit für Ihren Mietzins oder für eventuelle Schäden am gemieteten Objekt für Ihren Vermieter dient (Liegenschafts-/Immobilienverwaltung, Studentenheim, Privateigentümer).
Achtung :
Nach Ablauf der Mietperiode werden Sie im Fall von ausstehenden Mieten oder von Schäden, die vom Vermieter festgestellt werden, von SwissCaution aufgefordert, den Betrag zurückzuerstatten, der dem Vermieter im Voraus überwiesen wurde.


