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Auflösung des Mietvertrags

Praktische Wegleitung für den Fall der Inanspruchnahme der Garantie nach Auflösung des Mietvertrags für Ihr Mietobjekt.

  1. Teilen Sie SwissCaution Ihre neue Adresse per E-Mail an info@swisscaution.ch oder per Fax an 0848 841 850 mit und geben Sie die Dossiernummer an, die auf Ihrem Mietzinsgarantie-Zertifikat erwähnt wird.

  2. Wenn bei der Erstellung des Übergabeprotokolls durch die Immobilienverwaltung unter Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt werden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, raten wir Ihnen, mit Ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um den Schaden zu melden. Die Versicherung nimmt dann eine Schätzung des Schadenbetrags vor, den sie übernehmen wird.

  3. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Original des Mietzinsgarantie-Zertifikats, erklären Sie sich mit dem Betrag der Schäden oder unbezahlten Mieten einverstanden, die von der Immobilienverwaltung oder dem Vermieter festgestellt worden sind. Bei materiellen Schäden raten wir Ihnen, wie unter Absatz 2 erwähnt, den Schadenfall Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden.

  4. Nach Erhalt des unterzeichneten Original-Zertifikats überweist SwissCaution Ihrer Immobilienverwaltung oder dem Vermieter den genehmigten Schadensbetrag. Sie sind anschliessend dazu verpflichtet, SwissCaution den vorgeschossenen Betrag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von CHF 100.- zurückzuerstatten.

  5. Aus diesem Grund ist es in Ihrem Interesse, Ihre Rechte gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

BITTE BEWAHREN SIE DIESE DRUCKVERSION ZUSAMMEN MIT IHREM MIETZINSGARANTIE-ZERTIFIKAT AUF.

Copyright © 1991-2010 SC, SwissCaution SA. Alle Rechte vorbehalten.
Route de Renens 1 - Case Postale 480 - 1030 Bussigny
Tél. 0848 001 848 - Fax 0848 841 850 - info@swisscaution.ch

 

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